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			<description>Es ist schon mindestens zweischneidig, wenn ausgerechnet der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz die &amp;quot;schweigende Mehrheit&amp;quot; auffordert aufzuwachen und aus ihrem bequemen Leben herauszutreten, nachdem die &amp;quot;schweigende Mehrheit&amp;quot; angeblich die Bedrohungen für die freiheitliche Demokratie nicht wahrnimmt, wie gefährlich die Bedrohung für die Demokratie bereits geworden ist. Dazu ein paar Gedanken:Eine große Anzahl zivilgesellschaftlicher Initiativen setzt sich seit Jahrzehnten gegen die seit Bestehen der Bundesrepublik immer auch bestehende Bedrohung von Rechts ein. Gerade die Nachrichtendienste haben jedoch zu weiten Teilen dazu beigetragen, Antifaschismus und linke Zivilgesellschaft zu drangsalieren, delegitimieren und kriminalisieren.Die Verfassungsschutzbehörden haben ihre eigenen Verstrickungen in rechte und rechtsextreme Strukturen nie angemessen aufgearbeitet. Die Morde an Levin und Poeschke, Oktoberfestattentat, die Anschläge von HH-Bilbrook oder Lübeck, NSU etc. Nichts davon ist aufgeklärt, jede Aufklärung wird im Gegenteil aktiv behindert und hintertrieben.</description>
			<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 11:05:13 GMT</pubDate>
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			<description>&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/verfassungsschutz-haldenwang-rechtsextremismus-100.html&quot;&gt;https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/verfassungsschutz-haldenwang-rechtsextremismus-100.html&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&#10;&lt;p&gt;Es ist schon mindestens zweischneidig, wenn ausgerechnet der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz die &amp;quot;schweigende Mehrheit&amp;quot; auffordert aufzuwachen und aus ihrem bequemen Leben herauszutreten, nachdem die &amp;quot;schweigende Mehrheit&amp;quot; angeblich die Bedrohungen für die freiheitliche Demokratie nicht wahrnimmt, wie gefährlich die Bedrohung für die Demokratie bereits geworden ist. Dazu ein paar Gedanken:&lt;/p&gt;&#10;&lt;p&gt;1. Eine große Anzahl zivilgesellschaftlicher Initiativen setzt sich seit Jahrzehnten gegen die seit Bestehen der Bundesrepublik immer auch bestehende Bedrohung von Rechts ein. Gerade die Nachrichtendienste haben jedoch zu weiten Teilen dazu beigetragen, Antifaschismus und linke Zivilgesellschaft zu drangsalieren, delegitimieren und kriminalisieren.&lt;/p&gt;&#10;&lt;p&gt;2. Die Verfassungsschutzbehörden haben ihre eigenen Verstrickungen in rechte und rechtsextreme Strukturen nie angemessen aufgearbeitet. Die Morde an Levin und Poeschke, Oktoberfestattentat, die Anschläge von HH-Bilbrook oder Lübeck, NSU etc. Nichts davon ist aufgeklärt, jede Aufklärung wird im Gegenteil aktiv behindert und hintertrieben.&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 10:59:36 GMT</pubDate>
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			<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 10:59:36 GMT</pubDate>
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			<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 10:03:27 GMT</pubDate>
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			<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 09:59:29 GMT</pubDate>
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			<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 09:59:29 GMT</pubDate>
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			<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 09:26:38 GMT</pubDate>
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			<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 09:26:38 GMT</pubDate>
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			<description>Diese sehr gute Recherche von Correctiv offenbart erschreckende Einsichten in die immer offener zur Schau getragenen Pläne, das Land komplett umzukrempeln. Mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist das unzweifelhaft nicht vereinbar. Was ich mich dabei allerdings frage: Die AfD ist bereits jetzt im Bund ein rechtsextremer Verdachtsfall für den Verfassungsschutz (BfV), in einigen Ländern (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) ist der Landesverband als rechtsextreme Bestrebung eingestuft, in anderen ist es jeweils &amp;quot;nur&amp;quot; der Jugendverband (z. B. in Brandenburg), während die Gesamtpartei Verdachtsfall ist. Das bedeutet auch: die jeweiligen Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern können mit nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen über die Verdachtsfälle und Bestrebungen sammeln. Das geht von der Auswertung offener Quellen (das geht auch ohne Verdachtsfall) über die Befragung von Personen bis hin zu Observationen, Mithören, Abhören und nicht zuletzt dem Einsatz von V-Leuten. Ich frage mich: Wusste der Verfassungsschutz von diesem bislang eher klandestinen Treffen und kannte die Inhalte? Wusste er, dass dort eine Vernetzung zwischen schon ganz am Rand stehenden Rechtskonservativen (sagen wir mal die Werteunion), AfD-Abgeordneten und -Netzwerkern, Industriellen und gesichert Rechtsextremen stattfinden würde? Wenn der Verfassungsschutz davon wusste (meinetwegen, weil man zum Beispiel Martin Sellner abhört oder seine Kommunikation mitliest oder weil man entsprechende Quellen platziert hat), dann wäre es interessant zu erfahren, was nun mit diesen Informationen passiert Ein Auftrag des Verfassungsschutzes wäre es, die Verantwortungstragenden in der Politik vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu warnen. Die Frage ist: hat er gewarnt? Oder wird er warnen? Die rechtsextreme Formierung ist jetzt an einem Punkt, an dem mehr oder weniger offen dazu übergegangen wird, die Demokratie und die Grundwerte einer freiheitlichen Gesellschaft sturmreif zu schießen. Wenn der Verfassungsschutz als Instrument einer (vorgeblich) wehrhaften Demokratie einen Auftrag erfüllen soll, dann doch denjenigen, Politik und ggf. sogar die Öffentlichkeit vor dem zu warnen, was sich hier zusammenbraut und bereits überzukochen beginnt. Ähnlich jedoch wie bei der Gefahr, die von Putins Einflussagent:innen ausging und ausgeht, versagt offenbar der Verfassungsschutz als &amp;quot;Frühwarnsystem&amp;quot; einmal mehr, wobei es für die &amp;quot;Frühwarnung&amp;quot; ohnehin bereits viel zu spät ist. Die Frage ist jedoch auch, auf welches &amp;quot;Konto&amp;quot; derartige Vernetzungstreffen einzahlen. Wird aufgrund der prominenten Beteiligung seitens der AfD nun auch die Bundes-AfD als gesichert rechtsextrem kategorisiert? Wird überlegt, auch die Werteunion genauer in den Blick zu nehmen (trotz oder gerade wegen Maaßen)? Müsste der Verfassungsschutz die Vernetzung zwischen den einzelnen Akteur:innen von rechts bis neonazistisch auch auf Finanzströme hin untersuchen? Wer finanziert das? Ich denke dabei nicht nur an Personen aus der Wirtschaft, sondern - selbstverständlich - auch an Putin. Dass die AfD Putin, seiner Expansionspolitik und seinem Gesellschaftsbild sehr nahesteht, ist kein Geheimnis. Die Frage ist nur: fruchtet jetzt Putins Plan, die Gesellschaften im Westen von innen heraus zu zersetzen? Selbstverständlich habe ich praktisch kein Vertrauen darin, dass die Ämter hierauf Antworten finden werden (oder gar suchen), dafür ist seit dem NSU (und auch seit dem 24.02.2022) zu deutlich geworden, wie wenig den Verfassungsschutzämtern an einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft liegt. Die behördlichen Kontinuitäten und die (völlig bewusste) Ignoranz gegenüber der Gefahr von Rechts sind so stark, dass sich das Verhalten nicht auf absehbare Zeit ändern wird. Dennoch: die offene Vernetzung in dieser Breite und Qualität, praktisch ohne noch zur Schau getragene Scham (bei gleichzeitig konspirativem Verhalten den Rahmen dieser Umtriebe betreffend) sollten wirklich die letzten Ämter aufschrecken lassen. Dass das nicht passiert: ist eingepreist.</description>
			<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 09:07:17 GMT</pubDate>
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			<source:markdown>Diese sehr gute Recherche von Correctiv offenbart erschreckende Einsichten in die immer offener zur Schau getragenen Pläne, das Land komplett umzukrempeln. Mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist das unzweifelhaft nicht vereinbar. Was ich mich dabei allerdings frage: Die AfD ist bereits jetzt im Bund ein rechtsextremer Verdachtsfall für den Verfassungsschutz (BfV), in einigen Ländern (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) ist der Landesverband als rechtsextreme Bestrebung eingestuft, in anderen ist es jeweils &quot;nur&quot; der Jugendverband (z. B. in Brandenburg), während die Gesamtpartei Verdachtsfall ist. Das bedeutet auch: die jeweiligen Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern können mit nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen über die Verdachtsfälle und Bestrebungen sammeln. Das geht von der Auswertung offener Quellen (das geht auch ohne Verdachtsfall) über die Befragung von Personen bis hin zu Observationen, Mithören, Abhören und nicht zuletzt dem Einsatz von V-Leuten. Ich frage mich: Wusste der Verfassungsschutz von diesem bislang eher klandestinen Treffen und kannte die Inhalte? Wusste er, dass dort eine Vernetzung zwischen schon ganz am Rand stehenden Rechtskonservativen (sagen wir mal die Werteunion), AfD-Abgeordneten und -Netzwerkern, Industriellen und gesichert Rechtsextremen stattfinden würde? Wenn der Verfassungsschutz davon wusste (meinetwegen, weil man zum Beispiel Martin Sellner abhört oder seine Kommunikation mitliest oder weil man entsprechende Quellen platziert hat), dann wäre es interessant zu erfahren, was nun mit diesen Informationen passiert Ein Auftrag des Verfassungsschutzes wäre es, die Verantwortungstragenden in der Politik vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu warnen. Die Frage ist: hat er gewarnt? Oder wird er warnen? Die rechtsextreme Formierung ist jetzt an einem Punkt, an dem mehr oder weniger offen dazu übergegangen wird, die Demokratie und die Grundwerte einer freiheitlichen Gesellschaft sturmreif zu schießen. Wenn der Verfassungsschutz als Instrument einer (vorgeblich) wehrhaften Demokratie einen Auftrag erfüllen soll, dann doch denjenigen, Politik und ggf. sogar die Öffentlichkeit vor dem zu warnen, was sich hier zusammenbraut und bereits überzukochen beginnt. Ähnlich jedoch wie bei der Gefahr, die von Putins Einflussagent:innen ausging und ausgeht, versagt offenbar der Verfassungsschutz als &quot;Frühwarnsystem&quot; einmal mehr, wobei es für die &quot;Frühwarnung&quot; ohnehin bereits viel zu spät ist. Die Frage ist jedoch auch, auf welches &quot;Konto&quot; derartige Vernetzungstreffen einzahlen. Wird aufgrund der prominenten Beteiligung seitens der AfD nun auch die Bundes-AfD als gesichert rechtsextrem kategorisiert? Wird überlegt, auch die Werteunion genauer in den Blick zu nehmen (trotz oder gerade wegen Maaßen)? Müsste der Verfassungsschutz die Vernetzung zwischen den einzelnen Akteur:innen von rechts bis neonazistisch auch auf Finanzströme hin untersuchen? Wer finanziert das? Ich denke dabei nicht nur an Personen aus der Wirtschaft, sondern - selbstverständlich - auch an Putin. Dass die AfD Putin, seiner Expansionspolitik und seinem Gesellschaftsbild sehr nahesteht, ist kein Geheimnis. Die Frage ist nur: fruchtet jetzt Putins Plan, die Gesellschaften im Westen von innen heraus zu zersetzen? Selbstverständlich habe ich praktisch kein Vertrauen darin, dass die Ämter hierauf Antworten finden werden (oder gar suchen), dafür ist seit dem NSU (und auch seit dem 24.02.2022) zu deutlich geworden, wie wenig den Verfassungsschutzämtern an einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft liegt. Die behördlichen Kontinuitäten und die (völlig bewusste) Ignoranz gegenüber der Gefahr von Rechts sind so stark, dass sich das Verhalten nicht auf absehbare Zeit ändern wird. Dennoch: die offene Vernetzung in dieser Breite und Qualität, praktisch ohne noch zur Schau getragene Scham (bei gleichzeitig konspirativem Verhalten den Rahmen dieser Umtriebe betreffend) sollten wirklich die letzten Ämter aufschrecken lassen. Dass das nicht passiert: ist eingepreist.</source:markdown>
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			<description>Diese sehr gute Recherche von Correctiv offenbart erschreckende Einsichten in die immer offener zur Schau getragenen Pläne, das Land komplett umzukrempeln. Mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist das unzweifelhaft nicht vereinbar. Was ich mich dabei allerdings frage: Die AfD ist bereits jetzt im Bund ein rechtsextremer Verdachtsfall für den Verfassungsschutz (BfV), in einigen Ländern (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) ist der Landesverband als rechtsextreme Bestrebung eingestuft, in anderen ist es jeweils &amp;quot;nur&amp;quot; der Jugendverband (z. B. in Brandenburg), während die Gesamtpartei Verdachtsfall ist. Das bedeutet auch: die jeweiligen Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern können mit nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen über die Verdachtsfälle und Bestrebungen sammeln. Das geht von der Auswertung offener Quellen (das geht auch ohne Verdachtsfall) über die Befragung von Personen bis hin zu Observationen, Mithören, Abhören und nicht zuletzt dem Einsatz von V-Leuten. Ich frage mich: Wusste der Verfassungsschutz von diesem bislang eher klandestinen Treffen und kannte die Inhalte? Wusste er, dass dort eine Vernetzung zwischen schon ganz am Rand stehenden Rechtskonservativen (sagen wir mal die Werteunion), AfD-Abgeordneten und -Netzwerkern, Industriellen und gesichert Rechtsextremen stattfinden würde? Wenn der Verfassungsschutz davon wusste (meinetwegen, weil man zum Beispiel Martin Sellner abhört oder seine Kommunikation mitliest oder weil man entsprechende Quellen platziert hat), dann wäre es interessant zu erfahren, was nun mit diesen Informationen passiert Ein Auftrag des Verfassungsschutzes wäre es, die Verantwortungstragenden in der Politik vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu warnen. Die Frage ist: hat er gewarnt? Oder wird er warnen? Die rechtsextreme Formierung ist jetzt an einem Punkt, an dem mehr oder weniger offen dazu übergegangen wird, die Demokratie und die Grundwerte einer freiheitlichen Gesellschaft sturmreif zu schießen. Wenn der Verfassungsschutz als Instrument einer (vorgeblich) wehrhaften Demokratie einen Auftrag erfüllen soll, dann doch denjenigen, Politik und ggf. sogar die Öffentlichkeit vor dem zu warnen, was sich hier zusammenbraut und bereits überzukochen beginnt. Ähnlich jedoch wie bei der Gefahr, die von Putins Einflussagent:innen ausging und ausgeht, versagt offenbar der Verfassungsschutz als &amp;quot;Frühwarnsystem&amp;quot; einmal mehr, wobei es für die &amp;quot;Frühwarnung&amp;quot; ohnehin bereits viel zu spät ist. Die Frage ist jedoch auch, auf welches &amp;quot;Konto&amp;quot; derartige Vernetzungstreffen einzahlen. Wird aufgrund der prominenten Beteiligung seitens der AfD nun auch die Bundes-AfD als gesichert rechtsextrem kategorisiert? Wird überlegt, auch die Werteunion genauer in den Blick zu nehmen (trotz oder gerade wegen Maaßen)? Müsste der Verfassungsschutz die Vernetzung zwischen den einzelnen Akteur:innen von rechts bis neonazistisch auch auf Finanzströme hin untersuchen? Wer finanziert das? Ich denke dabei nicht nur an Personen aus der Wirtschaft, sondern - selbstverständlich - auch an Putin. Dass die AfD Putin, seiner Expansionspolitik und seinem Gesellschaftsbild sehr nahesteht, ist kein Geheimnis. Die Frage ist nur: fruchtet jetzt Putins Plan, die Gesellschaften im Westen von innen heraus zu zersetzen? Selbstverständlich habe ich praktisch kein Vertrauen darin, dass die Ämter hierauf Antworten finden werden (oder gar suchen), dafür ist seit dem NSU (und auch seit dem 24.02.2022) zu deutlich geworden, wie wenig den Verfassungsschutzämtern an einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft liegt. Die behördlichen Kontinuitäten und die (völlig bewusste) Ignoranz gegenüber der Gefahr von Rechts sind so stark, dass sich das Verhalten nicht auf absehbare Zeit ändern wird. Dennoch: die offene Vernetzung in dieser Breite und Qualität, praktisch ohne noch zur Schau getragene Scham (bei gleichzeitig konspirativem Verhalten den Rahmen dieser Umtriebe betreffend) sollten wirklich die letzten Ämter aufschrecken lassen. Dass das nicht passiert: ist eingepreist.</description>
			<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 09:07:14 GMT</pubDate>
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			</item>
		<item>
			<description>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (&lt;a href=&quot;https://berlin.de/sen/inneres/%5C_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&quot;&gt;https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&lt;/a&gt;). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &amp;quot;kleinere&amp;quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &amp;quot;Kleinere&amp;quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &amp;quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&amp;quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</description>
			<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 14:44:15 GMT</pubDate>
			<link>https://blue.feedland.org/?item=231796</link>
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			<source:markdown>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &quot;kleinere&quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &quot;Kleinere&quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</source:markdown>
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			<description>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (&lt;a href=&quot;https://berlin.de/sen/inneres/%5C_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&quot;&gt;https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&lt;/a&gt;). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &amp;quot;kleinere&amp;quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &amp;quot;Kleinere&amp;quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &amp;quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&amp;quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</description>
			<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 14:43:03 GMT</pubDate>
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			<source:markdown>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &quot;kleinere&quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &quot;Kleinere&quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</source:markdown>
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			<description>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (&lt;a href=&quot;https://berlin.de/sen/inneres/%5C_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&quot;&gt;https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&lt;/a&gt;). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &amp;quot;kleinere&amp;quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &amp;quot;Kleinere&amp;quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &amp;quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&amp;quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</description>
			<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 14:40:50 GMT</pubDate>
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			<description>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (&lt;a href=&quot;https://berlin.de/sen/inneres/%5C_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&quot;&gt;https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&lt;/a&gt;). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &amp;quot;kleinere&amp;quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &amp;quot;Kleinere&amp;quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &amp;quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&amp;quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</description>
			<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 14:40:25 GMT</pubDate>
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			<description>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (&lt;a href=&quot;https://berlin.de/sen/inneres/%5C_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&quot;&gt;https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&lt;/a&gt;). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &amp;quot;kleinere&amp;quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &amp;quot;Kleinere&amp;quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &amp;quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&amp;quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</description>
			<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 14:40:25 GMT</pubDate>
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Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (&lt;a href=&quot;https://berlin.de/sen/inneres/%5C_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&quot;&gt;https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&lt;/a&gt;). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &amp;quot;kleinere&amp;quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &amp;quot;Kleinere&amp;quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &amp;quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&amp;quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</description>
			<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 14:40:25 GMT</pubDate>
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			<source:markdown>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &quot;kleinere&quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &quot;Kleinere&quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</source:markdown>
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			<description>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (&lt;a href=&quot;https://berlin.de/sen/inneres/%5C_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&quot;&gt;https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&lt;/a&gt;). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &amp;quot;kleinere&amp;quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &amp;quot;Kleinere&amp;quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &amp;quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&amp;quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</description>
			<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 14:40:24 GMT</pubDate>
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			<description>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (&lt;a href=&quot;https://berlin.de/sen/inneres/%5C_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&quot;&gt;https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&lt;/a&gt;). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &amp;quot;kleinere&amp;quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &amp;quot;Kleinere&amp;quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &amp;quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&amp;quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</description>
			<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 14:37:55 GMT</pubDate>
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Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (&lt;a href=&quot;https://berlin.de/sen/inneres/%5C_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&quot;&gt;https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf&lt;/a&gt;). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &amp;quot;kleinere&amp;quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &amp;quot;Kleinere&amp;quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &amp;quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&amp;quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</description>
			<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 14:37:46 GMT</pubDate>
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			<source:markdown>Im Fall Alexander H., einstmals Ermittlungsleiter im Mordfall Bektas, später LKA 533, sollten sich die Abgeordneten die Vorgangsjournals und Protokollbänder der liegen gebliebenen Vorgänge kommen lassen und genau ansehen. Dort könnten interessierte Leser:innen sehen, wer die Vorgänge wann letztmalig bearbeitet hat (Vorgangsjournals) und wer jeweils wann Einsicht genommen hat (Protokollbänder). Eigentlich müsste eine systematische Aufarbeitung, wer wann jeweils letztmalig die Fälle bearbeitet und wer Kenntnis von der (Nicht-) Bearbeitung hat, von der zuständigen Fachaufsicht vorgenommen werden. Ein weiterer interessanter Punkt: Bruno Jost hat sich als Sonderermittler 2017 zum Attentat am Breitscheidplatz im Zwischenbericht mit sogenannten Liegevermerkten beschäftigt (https://berlin.de/sen/inneres/\_assets/sicherheit/zwischenbericht-sonderbeauftragter.pdf). Ob die Fristen heute noch genauso gelten, weiß ich nicht. Allerdings gab es einen stufenförmigen Aufbau, wenn eine bestimmte Zeit nicht in einem Vorgang gearbeitet wurde (Erinnerungen, Listen, automatisierte E-Mails an die Fachaufsicht). Die Frage wäre, ob diese Liegevermerke über die Fachaufsicht - damals waren das die K-Leitungen - hinaus auch automatisiert weitergeleitet wurden. Hatten also Dezernats- oder Abteilungsleitungen Kenntnis von den Liegevermerken - Anzahl, Umfang, Dauer, Inhalt der betroffenen Fälle? Die Liegevermerke waren in der Vergangenheit gern genutzte Statistikparameter, um die Belastung und Überlastung des Polizeiapparats darzustellen. Wenn nun in einem Kommissariat über 300 Liegevermerke aufgelaufen sein sollten und über einen derart langen Zeitraum Vorgänge unbearbeitet geblieben sind, würde es verwundern, wenn allein die Zahl kein Aufsehen erregt hätte bzw. wenn es zu 300 Liegevermerken keine gesonderten Stellungnahmen oder Rücksprachen mit höherer Stelle gegeben hätte. Hier wiederum kämen die Protokollbänder oder Datenschutzprotokolle ins Spiel. Diese sollten Aufschluss geben können, ob an höherer Ebene schon einmal eine Untersuchung oder Einsichtnahme veranlasst wurde, Rücksprache gehalten wurde. Denn: 300+ Liegevermerke können (müssen aber nicht) auf eine Überlastungssituation hindeuten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Liegevermerken, die in hoher Zahl bei Deliktgruppen wie Betrug oder Taschendiebstahl vorkommen (viele Fälle, tendenziell geringere Aufklärungsquoten) aber natürlich in geringerer Zahl in einem größeren Komplex (bspw. ein Einzelvorgang mit mehreren Tatverdächtigen). Im Staatsschutz war - so mein Eindruck aus dem Amri-PUA und dem Neukölln-PUA - eher letzteres der Fall. Das kann trotzdem bedeuten, dass hinter den 300+ Vorgängen auch zahlreiche &quot;kleinere&quot; Delikte stehen (Graffitis, Sachbeschädigungen etc.). &quot;Kleinere&quot; Delikte ≠ weniger Schaden, weniger Trauma für Betroffene. Die Frage wäre dann auch, ob die 300+ Fälle örtliche, zeitliche oder inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Bekanntwerdens: Alexander H. dürfte nunmehr im Zusammenhang mit seiner Arbeit (sowohl im Mordfall Burak als auch mit den Delikten im LKA 53) als Zeuge komplett ausfallen. Das wiederum liegt an der Mosaiktheorie. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Das gilt auch, wenn schon ein kleiner Baustein einer Aussage (auch in einem anderen, fremden Fall als dem dessentwegen gegen Alexander H. nun ermittelt wird) gegen den Beschuldigten verwendet werden können. Bedeutet: Eine Aussage vor dem PUA Neukölln könnte durch die ermittelnden Staatsanwält:innen gegen Alexander H. verwendet werden, selbst wenn er bspw. zum Mordfall Bektas aussagt und nicht zu den 300 liegen gebliebenen Fällen. Auch jede andere Aussage - vor Gericht oder im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen - sind nun betroffen. Gerade für Berufszeug:innen, wie es Polizist:innen nun einmal sind, ist also ein laufendes oder eingestelltes Ermittlungsverfahren, selbst in anderer Sache, ein Problem. Ähnlich wird es dem PUA Neukölln nun ergehen. Deshalb wäre es umso wichtiger, Kolleg:innen, Vorgesetzte und Mitarbeitende zu den Vorgängen zu befragen und sich natürlich alle Unterlagen kommen zu lassen. Gerade Vorgangsjournals und Protokollbänder sind, so viel ist aus dem Amri-PUA übrig geblieben, absoluter Goldstaub für parlamentarische Ermittlungen, da sie besser als jedes Erinnerungsvermögen festhalten, wer wann an welchem Vorgang gearbeitet hat und wer wann Kenntnis nahm. Gerade bei erinnerungsschwachen Vorgesetzten, die in PUA gern darauf verweisen, sie würden sich &quot;nicht einmischen, wenn alles läuft&quot;, ist das eine gute Gegenprobe. Bleibt zu hoffen, dass der PUA Neukölln sich dieser Fragen systematisch annimmt, denn spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass der Neukölln-Komplex auch Alexander H. genauestens beleuchten sollte.</source:markdown>
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